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   OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 2 Ss 19/01   

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https://dejure.org/2001,7855
OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 2 Ss 19/01 (https://dejure.org/2001,7855)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 Ss 19/01 (https://dejure.org/2001,7855)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 Ss 19/01 (https://dejure.org/2001,7855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Bewirken der Ausstellung einer falschen Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung ; Falsche Personalangaben ; Aufklärungsrüge der Nichtverlesung der Bescheinigungen ; Verweis auf beigefügte Urkunden ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AsylVfG § 14 Abs. 2; ; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 1; ; AsylVfG § 63; ; StGB § 271; ; StGB § 271 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Urkundsdelikte, Meldung als Asylbewerber und Asylantrag unter falschem Namen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 2 Ss 19/01
    Auf Grund dieser erhöhten Beweiswirkung unterstehen die Personalangaben dem strafrechtlichen Schutz nach § 271 StGB; wer deren Falschheit bewirkt, macht sich unter Umständen nach dieser Vorschrift strafbar (BGH NJW 1996, 2170 = BGHSt 42, 131).
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 2 Ss 19/01
    Die in § 271 StGB vorausgesetzte erhöhte Beweiskraft kann eine Angabe in einer Urkunde nur dann zukommen, wenn die ausstellende Behörde die Möglichkeit besitzt, den Wahrheitsgehalt dieser Angaben vorab zu überprüfen, und diese Möglichkeit auch regelmäßig wahrnimmt (vgl. BGH NStZ 1996, 231, zu § 20 Abs. 4 AsylVfG a.F.).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.1993 - 1 Ws 187/93

    Öffentlicher Beweis; Asyl; Bescheinigung; Vorläufige; Falsche Personalien;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 2 Ss 19/01
    Die in einer solchen Bescheinigung enthaltenen Personalangaben genießen keinen öffentlichen Glauben; sie unterfallen damit nicht dem strafrechtlichen Schutz nach § 271 StGB (so schon OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135), und zwar aus folgenden Gründen:.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2007 - 11 S 837/06

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines

    Die Aufenthaltsgestattung stellt eine öffentliche Urkunde i.S.d. § 271 Abs. 1 StGB dar (BGH, Urteil v. 16.04.1996 - 1 StR 127/96 -, NJW 1996, 2170; Brandenb. OLG, Beschluss vom 06.12.2001 - 2 Ss 19/01 -, Juris).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2007 - 4 Ss 198/07

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen mittelbarer Falschbeurkundung: Bewirkung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Bescheinigung nach § 63 AsylVfG auch hinsichtlich der Personalangaben eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 271 StGB darstellt (vgl. BGHSt 42, 131; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 06. Dezember 2001 - 2 Ss 19/01, zitiert nach juris; aus der Lit.: LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 2001, § 271 Rn. 52; a.A. MK-Freund, StGB, 2006, § 271 Rn. 28).
  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
    Ist eine behördliche Überprüfung offenkundig noch nicht möglich, wird hingegen die besondere Beweiskraft im Sinne von § 271 StGB abgelehnt, etwa bei einer durch Behörden ausgestellten vorläufigen Bescheinigung eines Asylantrages (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135 [OLG Karlsruhe 05.08.1993 - 1 Ws 187/93] ; OLG Brandenburg StV 2002, 311, 312).
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